Ein Beitrag von

Werner Hoffmann.
– Rentenberater (RDG).-
Finnland besitzt eines der stabilsten Rentensysteme Europas. Die Altersversorgung basiert auf gesetzlicher Pflichtversicherung, Kapitaldeckung und automatischen Anpassungen an die Lebenserwartung.

Funktionsprinzip
Finnland:
– einkommensbezogene gesetzliche Rente,
– betriebliche Pflichtsysteme,
– teilweise Kapitaldeckung.
Deutschland:
– Umlagesystem mit Entgeltpunkten.
Finnland kombiniert Umlage und Kapitaldeckung stärker als Deutschland.

Pflichtversicherung
Finnland:
– Arbeitnehmer pflichtversichert,
– Selbstständige einbezogen,
– Beamte im staatlichen System integriert.
Deutschland:
– Beamte außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung,
– viele Selbstständige nicht pflichtversichert.
In Finnland sind nahezu alle Berufsgruppen in die staatliche Altersversorgung eingebunden.
Beitragsbeteiligung
Finnland:
– Gesamtbeitrag häufig ca. 24–25 %,
– Arbeitgeber meist ca. 15–17 %,
– Arbeitnehmer meist ca. 7–9 %.
Arbeitgeber finanzieren häufig rund 60 % der Beiträge.
Deutschland:
– insgesamt 18,6 %,
– Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %.
Auch in Finnland bezahlen Arbeitgeber höhere Beitragsanteile zur gesetzlichen Rente.

Beitragsbemessungsgrenze
Finnland:
– keine Beitragsbemessungsgrenze
Deutschland:
– BBG 2026 West ca. 8.050 € brutto monatlich.
Hohe Einkommen werden in Finnland stärker in die Finanzierung einbezogen.
Kapitaldeckung und Anlagen
Finnische Rentenversicherungen investieren weltweit in:
- Aktien
- Immobilien
- Infrastruktur
- Unternehmen
Dadurch entstehen zusätzliche Kapitalerträge.

Einkommen und Rentenhöhe
Finnland:
– Durchschnittsverdienst ca. 4.000–4.300 € brutto monatlich,
– durchschnittliche gesetzliche Altersrente ca. 1.700–1.900 € brutto monatlich.
Deutschland:
– Durchschnittsverdienst ca. 4.300–4.500 €,
– durchschnittliche Altersrente ca. 1.050–1.200 €.

Die zentrale Erkenntnis:
Nahezu alle Berufsgruppen sind eingebunden und Arbeitgeber zahlen höhere Rentenbeiträge als Arbeitnehmer.

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