Ein Beitrag von

Werner Hoffmann
Rentenberater (RDG)
www.Renten-Experte.de
Die sogenannte Mütterrente 3 sorgt für große Aufmerksamkeit. Viele Eltern fragen sich: Sind wirklich bis zu 245 Euro monatlich mehr Rente möglich? Entscheidend ist die individuelle Rentenbiografie.
Rechtsgrundlage der Kindererziehungszeiten ist § 56 SGB VI. Danach werden für jedes Kind rentenrechtliche Zeiten angerechnet.

Aktuell gilt:
Für vor 1992 geborene Kinder werden bis zu 2,5 Jahre berücksichtigt,
für ab 1992 geborene Kinder 3 Jahre je Kind.
Die Bewertung erfolgt nach § 70 Abs. 2 SGB VI. Ein Jahr entspricht einem Entgeltpunkt. Der aktuelle Rentenwert liegt bei rund 37 Euro (West).

2,5 Jahre ergeben somit 2,5 Entgeltpunkte, also rund 92 Euro monatlich je Kind. Bei mehreren Kindern kann sich eine spürbare Erhöhung ergeben.
Wichtig: Die Zeiten sind nicht immer vollständig gespeichert. Deshalb empfiehlt sich eine Kontenklärung nach § 149 SGB VI. Kindererziehungszeiten erfüllen außerdem Wartezeiten nach § 50 SGB VI und können Ansprüche auf weitere Rentenarten sichern.
Der Betrag bis zu 245 Euro ist eine rechnerische Obergrenze bei günstiger Konstellation mit mehreren zusätzlichen Entgeltpunkten. Die tatsächliche Erhöhung hängt ab von:
Anzahl der Kinder,
Geburtsjahr,
bisheriger Versicherungsbiografie,
bereits vorhandenen Entgeltpunkten.

Nicht jede Person erhält automatisch den Maximalbetrag.
Ein Rentenberater kann hier schnell Klarheit schaffen. Die Investition lohnt sich oft selbst bei moderater Erhöhung.
Eine Erstberatung kostet regelmäßig etwa 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Diese Ausgabe amortisiert sich jedoch meist rasch.
Beispiel: Wer monatlich 30 Euro mehr Rente erhält, bekommt bereits im ersten Jahr 360 Euro zusätzlich. Ab dem zweiten Jahr wirkt die Erhöhung vollständig positiv, lebenslang.

Mein Rat: Wer Kinder erzogen hat, besonders vor 1992, sollte sein Rentenkonto prüfen lassen. Jeder fehlende Entgeltpunkt bedeutet dauerhaft weniger Rente.
Eine frühzeitige Klärung schafft Sicherheit und kann sich finanziell deutlich auszahlen.
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