Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG) und Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH)
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gilt als zweite Säule der Altersvorsorge. Doch sie ist nicht flächendeckend: Vor allem Beschäftigte in Großunternehmen und tarifgebundenen Betrieben profitieren – kleine Betriebe bleiben zurück.

Verbreitung nach Betriebsgröße
- >1.000 MA: 75–90 %,
- 500 MA: 70–80 %,
- 100 MA: 50–60 %,
- 10 MA: 20–30 %,
- Kleinbetriebe: oft unter 20 %.
Geschlechterunterschiede
- Männer: 27 %,
- Frauen: 13 %.
Zwar existieren rund 18 Mio. Verträge, doch diese Zahl täuscht: ruhende Verträge, Mehrfachverträge und geringe Leistungen verzerren das Bild.

Rechtsanspruch – begrenzt
Nach § 1a BetrAVG besteht nur ein Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt 15 % Zuschuss, aber nur bei eigener SV-Ersparnis. Zudem bestimmt er Durchführungsweg und Anbieter – echte Wahlfreiheit fehlt.

Komplexität als Problem
Die bAV ist so umfangreich und kompliziert, dass jedes Jahr bei der aba – Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung e.V. mehrere Tage Seminare – selbst für Spezialisten – stattfinden!

Politische Entwicklung kritisch
Einige Parteien (besonders CDU, CSU, FDP und AfD) sehen die gesetzliche Rente nur noch als Basis – teils ohne 48 %-Haltelinie. Stattdessen sollen bAV und private Vorsorge wachsen.

Reform ist notwendig
- Abbau der Arbeitgeberhaftung, um Hemmschwellen zu senken, dafür aber,
- Zertifizierte Standardprodukte,
- Freie Anbieterwahl,
- AG-Zuschüsse von 30–50 %,
- BU- und Hinterbliebenenschutz verpflichtend integrieren,
- Strukturen vereinfachen.

Entscheidend: Alle müssen mitziehen
- Arbeitgeber,
- Gewerkschaften,
- politische Parteien,
- Beratungsfirmen, Dienstleister und Versicherer.
Resümee
Die bAV ist wichtig, aber kein flächendeckender Erfolg.
Ohne Reformen, höhere Arbeitgeberbeteiligung und gemeinsames Handeln bleibt sie ein Privileg weniger – statt eine Lösung für alle.

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