Ein Beitrag von

Rentenberater (RDG).
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Die Diskussion um die Zukunft der Altersvorsorge nimmt weiter Fahrt auf. Jetzt sorgt ein Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für Aufmerksamkeit: Künftig soll es für alle Beschäftigten eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge geben. Dabei sollen die Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Beiträge übernehmen.

Hintergrund ist, dass derzeit Millionen Beschäftigte in Deutschland keine Betriebsrente besitzen. Nach Auffassung des DGB reicht die gesetzliche Rente allein künftig immer weniger aus, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Deshalb müsse die zweite Säule der Altersvorsorge deutlich gestärkt werden.
Besonders wichtig ist den Gewerkschaften, dass die Kosten nicht allein von den Arbeitnehmern getragen werden. Arbeitgeber sollen sich mindestens zur Hälfte an den Beiträgen beteiligen.
Derzeit müssen sich Arbeitgeber in Deutschland nur dann mit maximal 15% Beteiligen, soweit der Arbeitgeber eine Sozialversicherungsersparnis hat.

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt:
Betriebsrenten sind nicht automatisch inflationsgeschützt. Während die gesetzliche Rente regelmäßig angepasst wird, hängt die Entwicklung einer Betriebsrente von den jeweiligen Verträgen und Versorgungssystemen ab. Dadurch kann die Kaufkraft im Laufe der Jahre sinken.

Bereits heute haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts für eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Zudem müssen Arbeitgeber bei vielen Formen der Entgeltumwandlung einen Zuschuss leisten.
Ob daraus tatsächlich eine allgemeine Pflicht-Betriebsrente für alle Beschäftigten wird, ist derzeit noch offen. Die Diskussion zeigt jedoch, dass Politik und Sozialpartner nach Wegen suchen, die Altersvorsorge langfristig stabiler aufzustellen.

Fest steht:
In vielen europäischen Ländern beteiligen sich Arbeitgeber deutlich stärker an der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten als in Deutschland.
Hierzulande tragen Arbeitnehmer einen vergleichsweise hohen Anteil der finanziellen Lasten für ihre spätere Altersversorgung selbst.
Die Forderung nach einer verpflichtenden Betriebsrente mit einer hälftigen Arbeitgeberfinanzierung könnte deshalb ein wichtiger Schritt zu einer ausgewogeneren Verteilung der Vorsorgelasten sein.

Neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung sollten Arbeitnehmer ihre individuelle Situation regelmäßig überprüfen lassen.
Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Versorgungslücken zu erkennen und rechtzeitig geeignete Lösungen zu entwickeln.

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