Minijob-Revolution seit 1. Juli 2026: Jetzt wieder volle Rentenansprüche sichern!
Ein Beitrag von

– Rentenberater (RDG).
www.Renten-experte.de .
Viele Minijobber haben sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das sparte Beiträge, konnte aber Nachteile haben: weniger Pflichtbeitragszeiten, schlechtere Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente und geringere Ansprüche auf Rehabilitation.

Seit dem 1. Juli 2026 kann die Befreiung einmalig aufgehoben werden. Danach besteht wieder Rentenversicherungspflicht.
Was kostet die Rückkehr?

Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber 15 Prozent, der Minijobber 3,6 Prozent. Bei 603 Euro Verdienst sind das 21,71 Euro monatlich.
Im Privathaushalt beträgt der Arbeitgeberanteil fünf Prozent, der Eigenanteil 13,6 Prozent. Bei niedrigen Verdiensten gilt eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro.
Welche Vorteile entstehen?
Durch den Eigenanteil zählt der Minijob als Pflichtbeitragszeit. Das kann wichtig sein für:
– die Erfüllung von Wartezeiten,
– einen früheren Rentenbeginn,
– medizinische oder berufliche Reha,
– Übergangsgeld,
– den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente,
– staatlich geförderte Altersvorsorge.

Auch der Verdienst wird bei der Rentenberechnung vollständig berücksichtigt. Wer zugleich einen versicherungspflichtigen Hauptjob hat, erhält den Monat jedoch nicht doppelt angerechnet. Jeder Kalendermonat zählt nur einmal.
Wie funktioniert der Antrag?
Der Antrag wird schriftlich oder elektronisch beim Arbeitgeber gestellt. Dieser dokumentiert den Eingang und meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale.

Im Privathaushalt erfolgt die Meldung über den Änderungsscheck.
Die Versicherungspflicht beginnt im Folgemonat nach Antragseingang. Eine rückwirkende Beitragszahlung ist nicht möglich.
Die Entscheidung gilt für alle Minijobs
Die Aufhebung gilt für alle gleichzeitig ausgeübten und später aufgenommenen Minijobs. Sie bleibt bestehen, bis kein Minijob mehr ausgeübt wird.
Eine erneute Befreiung ist danach nicht mehr möglich.

Mein Rat
Die monatliche Ersparnis durch die Befreiung ist gering. Der Verlust an sozialrechtlichem Schutz kann dagegen erheblich sein.
Besonders Minijobber ohne versicherungspflichtige Beschäftigung sollten die Rückkehr prüfen. Der Eigenbeitrag kann für Rente, Reha, Erwerbsminderung und geförderte Altersvorsorge entscheidend sein.

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KI-Hinweis: Alle in diesem Beitrag verwendeten Bilder wurden mithilfe Künstlicher Intelligenz erstellt und dienen ausschließlich der Illustration.










