EIN BEITRAG VON

Rentenberater Werner Hoffmann – www.Renten-Experte.de.
Bei der Mütterrente III gibt es eine Besonderheit:

Der Anspruch verbessert sich bereits ab 1. Januar 2027, ausgezahlt wird das zusätzliche Geld bei vielen Bestandsrentnern aber erst 2028.
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden bisher bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt. Künftig sollen es wie bei später geborenen Kindern 36 Monate sein.
Damit kommen je Kind sechs Monate beziehungsweise 0,5 Entgeltpunkte hinzu.

Seit 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 Euro. Ein halber Entgeltpunkt entspricht derzeit 21,26 Euro brutto monatlich je Kind.

Das monatliche Plus:
- 1 Kind: 21,26 Euro
- 2 Kinder: 42,52 Euro
- 3 Kinder: 63,78 Euro
- 4 Kinder: 85,04 Euro
- 5 Kinder: 106,30 Euro
Warum erst 2028?
Die Verbesserung gilt ab 1. Januar 2027. Wegen des technischen Umstellungsaufwands erfolgt die Auszahlung jedoch erst 2028.
Die Beträge für 2027 werden rückwirkend nachgezahlt.

Beim heutigen Rentenwert wären das für zwölf Monate:
- 1 Kind: 255,12 Euro
- 2 Kinder: 510,24 Euro
- 3 Kinder: 765,36 Euro
Die tatsächliche Nachzahlung kann höher sein, wenn der Rentenwert 2027 steigt.
Was passiert bei einem Todesfall?
Verstirbt eine anspruchsberechtigte Mutter oder ein Vater nach dem 31. Dezember 2026, bevor die Nachzahlung erfolgt, kann der bis dahin entstandene Anspruch auf Sonderrechtsnachfolger oder Erben übergehen.

Der Anspruch ist also nicht automatisch verloren. Berechtigte sollten ihn gegenüber der Deutschen Rentenversicherung geltend machen.
Mein Tipp: Im persönlichen Notfallordner sollte deshalb ein Hinweis auf einen möglichen Anspruch aus der Mütterrente III hinterlegt werden. So wissen Angehörige im Todesfall, dass dieser Anspruch geprüft werden sollte.

Muss ein Antrag gestellt werden?
Bei bereits laufenden Renten erfolgt die Umsetzung grundsätzlich automatisch. Wichtig ist aber, dass die Kindererziehungszeiten im Rentenkonto korrekt gespeichert sind.
Mein Tipp als Rentenberater: Wer Kinder vor 1992 erzogen hat, sollte seinen Versicherungsverlauf überprüfen.

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