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Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte von der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig eine ausführliche Rentenauskunft. Sie zeigt mögliche Rentenbeginne, Rentenhöhen und Abschläge.
Die neue, übersichtlichere Darstellung soll die Rentenplanung erleichtern. Doch wer nur auf die ausgewiesenen Abschläge schaut, übersieht möglicherweise einen entscheidenden Kostenfaktor.

35 oder 45 Versicherungsjahre?
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann ab Jahrgang 1964 frühestens mit 63 Jahren in Altersrente gehen – mit 14,4 Prozent dauerhaftem Abschlag.
Mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren ist eine abschlagsfreie Altersrente grundsätzlich bereits mit 65 Jahren möglich.
Nicht jede Versicherungszeit zählt allerdings für beide Wartezeiten gleichermaßen.

Beispiel: 288 Euro Abschlag – aber das ist nicht alles!
Bei einer angenommenen monatlichen Bruttorente von 2.000 Euro vor Abschlägen bedeuten 14,4 Prozent Kürzung:
288 Euro weniger Rente pro Monat!
Wer vier Jahre früher in Rente geht und gleichzeitig seine Beschäftigung beendet, erwirbt normalerweise auch vier Jahre lang keine weiteren Entgeltpunkte aus Beschäftigung.
Bei einem jährlichen Durchschnittsverdienst entspricht dies vier zusätzlichen Entgeltpunkten.
Bei einem Rentenwert von 42,52 Euro ergibt sich:
4 × 42,52 Euro = 170,08 Euro monatlich.

Insgesamt 458,08 Euro monatlicher Unterschied!
Im vereinfachten Beispiel ergibt sich beim Vergleich der beiden Rentenhöhen:
- 288 Euro durch den Rentenabschlag
- 170,08 Euro durch vier nicht erworbene Entgeltpunkte
- 458,08 Euro monatlicher Unterschied
Das entspricht 5.496,96 Euro jährlich und rechnerisch 109.939,20 Euro in 20 Jahren – ohne Rentenanpassungen.
Wichtig: Dies ist ein Vergleich der monatlichen Rentenhöhen, keine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung. Die vier Jahre früher bezogene Rente müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Versicherungsverlauf unbedingt prüfen!
Die Rentenauskunft ist nur so zuverlässig wie die zugrunde liegenden Daten.
Besonders wichtig sind Kindererziehungszeiten, Ausbildungszeiten, Pflegezeiten und Beschäftigungszeiten.
Auch die Rentenhochrechnung ist keine Garantie. Ändert sich der Verdienst, kann die tatsächliche Rente erheblich abweichen.
Mein Rat als Rentenberater

Ein früher Rentenbeginn kostet häufig mehr als nur den ausgewiesenen Abschlag!
Deshalb sollten Versicherte rechtzeitig prüfen, welche Rentenart möglich ist, welche Entgeltpunkte noch erworben werden können und wie sich unterschiedliche Rentenbeginne finanziell auswirken.

Rechtsgrundlagen: §§ 63, 64, 77, 109, 236 und 236b SGB VI
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KI-Bilder-Hinweis: Die Fotos wurden mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.
Fachlicher Hinweis:
Die 14,4 % beziehen sich auf eine um vier Jahre vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte gegenüber der Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beginnt für Jahrgänge ab 1964 hingegen mit 65 Jahren.
Diese Rentenarten und Altersgrenzen müssen beim individuellen Vergleich auseinandergehalten werden.
Außerdem ist die Summe von 109.939,20 Euro lediglich die rechnerische Differenz der monatlichen Rentenhöhen über 20 Jahre, ohne die früheren Rentenzahlungen einzurechnen.











