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Werner Hoffmann – Rentenberater (RDG), Betriebswirt bAV (FH), Generationenberater (IHK) und (KI-)Softwareentwickler.
Teil 3: Pflegegradrechner und Rentenversicherung für Pflegepersonen
Wer Angehörige pflegt, übernimmt Verantwortung. Oft ist jedoch unbekannt, dass die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für pflegende Angehörige zahlt.
Meine selbst entwickelte „Rentenberater Kanzlei Professional“ verbindet die Pflegegradeinschätzung mit der Berechnung möglicher Rentenversicherungsbeiträge.
1. Pflegegrad detailliert ermitteln

Der Pflegegradrechner bewertet sechs Bereiche der Pflegebedürftigkeit:
- Mobilität,
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
- Selbstversorgung,
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen,
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Die Ergebnisse fließen nach den gesetzlichen Gewichtungsregeln in eine Gesamtpunktzahl ein. Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Pflegegrad von 1 bis 5. Verbindlich entscheidet die Pflegekasse.
2. Pflegezeiten können Rentenansprüche schaffen

Für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gelten grundsätzlich diese Voraussetzungen:
- Pflegegrad 2 bis 5,
- Mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf wenigstens zwei Tage,
- Nicht erwerbsmäßige Pflege im häuslichen Umfeld,
- Regelmäßig höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche.
Zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen sind zu prüfen.

3. Beiträge und Rentenwirkung berechnen
Wie viel die Pflegeversicherung einzahlt, hängt unter anderem von Pflegegrad, Leistungsart und Pflegeaufteilung ab.
Die Software berechnet die Rentenversicherungsbeiträge und deren mögliche Auswirkung auf die spätere Rente und stellt die Ergebnisse nachvollziehbar dar.

4. Formulare für Pflegekasse und Rentenversicherung
Zum Ablauf gehört der „Fragebogen zur sozialen Sicherung nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen“. Er wird bei der Pflegekasse eingereicht.
Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen und veranlasst gegebenenfalls die Meldung und Beitragszahlung an die Rentenversicherung. Ein gesonderter Rentenantrag ist dafür grundsätzlich nicht nötig.

Mein Ziel: Pflegegrad, Pflegezeiten und Rentenansprüche in einer Kanzleisoftware zusammenführen!
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Hinweis: Die verwendeten Bilder wurden mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sie dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindlichen Original-Screenshots der Software dar.










