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Was passiert finanziell, wenn die Witwenrente abgeschafft und durch ein Rentensplitting ersetzt würde?
Ein konkretes Praxisbeispiel zeigt, welche erheblichen finanziellen Auswirkungen dies für Hinterbliebene haben könnte.

Ehepaar Müller – die Ausgangssituation
Herr Müller hat während der Ehe 40 Entgeltpunkte, seine Frau 20 Entgeltpunkte erworben.
Wir rechnen mit dem seit 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 Euro.
Herr Müller erhält:
40 × 42,52 € = 1.700,80 Euro Bruttorente
Frau Müller erhält:
20 × 42,52 € = 850,40 Euro Bruttorente
Gemeinsam verfügen sie über 2.551,20 Euro monatlich.
Vereinfachend unterstellen wir, dass sämtliche Entgeltpunkte während der Ehe erworben wurden, keine Rentenabschläge bestehen und die Voraussetzungen für die große Witwenrente und das Rentensplitting erfüllt sind.

Fall 1: Herr Müller verstirbt – die bisherige Witwenrente
Frau Müller erhält weiterhin ihre eigene Altersrente von 850,40 Euro.
Zusätzlich bekommt sie nach Ablauf des Sterbevierteljahres die große Witwenrente in Höhe von 55 Prozent der maßgeblichen Rente ihres Mannes.
1.700,80 € × 55 % = 935,44 Euro Witwenrente
Damit ergibt sich folgende monatliche Bruttorente:
- Eigene Altersrente: 850,40 Euro
- Große Witwenrente: 935,44 Euro
- Gesamtrente: 1.785,84 Euro
Wir unterstellen ausdrücklich, dass keine Kürzung der Witwenrente durch die Einkommensanrechnung erfolgt.

Fall 2: Herr Müller verstirbt – Rentensplitting statt Witwenrente
Beim Rentensplitting werden die während der Ehe erworbenen Entgeltpunkte gleichmäßig aufgeteilt.
Herr Müller hatte 40 Entgeltpunkte, Frau Müller 20 Entgeltpunkte.
Nach dem Splitting besitzen beide jeweils 30 Entgeltpunkte.
Die eigene Rente von Frau Müller steigt dadurch auf:
30 × 42,52 € = 1.275,60 Euro monatlich
Allerdings erhält sie aufgrund des Rentensplittings keine zusätzliche Witwenrente mehr aus dieser Ehe.

Der finanzielle Unterschied
Ohne Rentensplitting:
1.785,84 Euro monatlich
Mit Rentensplitting:
1.275,60 Euro monatlich
Differenz: 510,24 Euro weniger pro Monat!
Das entspricht:
- 6.122,88 Euro weniger pro Jahr
- 61.228,80 Euro weniger in zehn Jahren
- 122.457,60 Euro weniger in zwanzig Jahren
Die langfristigen Beträge sind reine Modellrechnungen ohne Rentenanpassungen, Steuern und Sozialabgaben.

Mein Fazit
Dieses Beispiel zeigt, dass ein Rentensplitting für Hinterbliebene erhebliche finanzielle Nachteile haben kann.
Allerdings kann das Rentensplitting bei anderen Einkommensverhältnissen auch Vorteile bieten, beispielsweise wenn die Witwenrente wegen hohen eigenen Einkommens vollständig entfiele.
Deshalb darf ein Rentensplitting nicht pauschal als gleichwertiger Ersatz für die Witwenrente betrachtet werden.
Eine individuelle Vergleichsberechnung ist unverzichtbar.

Werner Hoffmann – Rentenberater
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Hinweis: Die verwendeten Illustrationen wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dienen der symbolischen Darstellung.









